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Unter diesem "Inter-Hochzuchtstandard" werden die europaweiten Idealvorstellungen bestimmter Guppytypen verstanden , die durch diese charakteristischen Merkmale zu definieren sind . Dieser Hochzuchtstandard stellt das derzeit angestrebte Ziel dar , in dessen Rahmen die europäischen Züchter ihre persönlichen Zuchtziele setzen und international bewerten . Die Veränderungen dieses "Inter-Hochzuchtstandards" müssen mit 2/3 Mehrheit erfolgen . Stimmberechtigt sind nur Vereinigungen , die Mitglied des Internationalen Kuratorium Guppyhochzucht (IKGH) sind . |
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Derzeit sind folgende Standards anerkannt :
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Groß- flosser |
Fächerschwanz |
Triangelschwanz |
Schleierschwanz
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Fahnenschwanz
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Schwert- flosser |
Doppelschwert |
Obenschwert
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Untenschwert
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Leierschwanz |
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Kurz- flosser |
Spatenschwanz |
Speerschwanz |
Rundschwanz
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Nadelschwanz
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Die aufgeführten Schwanzflossenformen werden untenstehend näher erläutert . |
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allgemeine Bewertungsmerkmale : |
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Wesentliches Merkmal dieser Standard- und Bewertungsregeln ist die genaue Beurteilung der Einzelheiten , die sich die Exponate der Guppyzucht vor allem aufgrund ihrer Durchzüchtung bis ins kleinste Detail auszeichnen . Es gibt keine Bewertung des Gesamteindrucks . Dieser wird bei genauer Betrachtung nicht selten das tatsächlich erzielte Ergebnis verfälschen . Es muss Ziel sein , die Standardformen in allen Bereichen zu erreichen . Durch die festgelegten Formen von Körper und Flossen sowie deren Größenverhältnisse zueinander sind optimale Proportionen und ausreichendem Maße sichergestellt . |
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Punktevergabe : |
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Länge |
Form |
Farbe |
Summe |
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Körper |
8 |
8 |
12 |
=28 |
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Rückenflosse |
5 |
8 |
10 |
=23 |
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Schwanzflosse |
10 |
20 |
14 |
=44 |
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Vitalität / Schwimmverhalten |
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=5 |
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Gesamt |
=100 |
Gewertet werden vollständige Sätze . Ein Satz besteht aus der laut Ausschreibung geforderten Anzahlt Fische , die in allen Merkmalen übereinstimmen . Abweichungen bekommen Punktabzüge . Gravierende Abweichungen führen zur Disqualifikation (abweichende Grundfarben , abweichende Deckfarben , unterschiedliche Standards) . Über die Disqualifikation entscheiden das Wertungsgremium und die Ausstellungsleitung . Wertungsrichter sind nicht nur an Punkte und Abzugspunkte , wie im Standard vorgegeben , gebunden , bei dazwischen liegenden Längen , Größen , Winkeln oder Farben können auch dementsprechend andere Punkte bzw. Abzugspunkte vergeben werden . Bei der Punktevergabe ist für jeden Satz der Durchschnittswert des jeweils zu wertenden Merkmals zu ermitteln . Weist z.B. bei einem Satz ein bestimmtes Merkmal Unterschiede auf , ist dieses für jeden Fisch gesondert zu werten , die dafür vergebenen Punkte sind zu addieren und durch die Anzahl der Fische zu teilen . Diese Vorgehensweise bietet Gewähr dafür , dass aufgrund eines Merkmals , das bei einem einzelnen Fisch besonders ausgeprägt ist , nicht der ganze Satz überbewertet wird bzw. im negativen Sinne zu viele Punktabzüge erhält . |
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Körper : |
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Der Körper ist Ausgangsbasis und Bezugspunkt für die Bewertung verschiedener anderer Kriterien . Die Körperlänge wird durch Abschätzung ermittelt . Alle übrigen Längen oder Größen orientieren sich ausschließlich nach deren Relation zur Körperlänge oder Körperhöhe . Die Körperlänge wird von der Maulspitze bis zum Schwanzflossenansatz gemessen , wobei die Mindestlänge 20 mm nicht unterschreiten soll . Die Form soll kräftig und dem Typ entsprechend grazil sein . Die größte Höhe , geschätzt an der höchsten Stelle des Körpers , soll 1/4 der Länge betragen .
Bewertung der Körperlänge :
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Großflosser |
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26 mm |
8 Punkte |
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24 mm |
6 Punkte |
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22 mm |
3 Punkte |
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20 mm |
1 Punkt |
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darunter |
kein Punkt , aber keine Disqualifikation |
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bei mehr als 26 mm |
bis 3 Abzugspunkte |
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Schwertflosser |
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25 mm |
8 Punkte |
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23 mm |
6 Punkte |
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21 mm |
3 Punkte |
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19 mm |
1 Punkt |
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darunter |
kein Punkt , aber keine Disqualifikation |
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bei mehr als 25 mm |
bis 3 Abzugspunkte |
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Kurzflosser |
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24 mm |
8 Punkte |
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22 mm |
6 Punkte |
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20 mm |
3 Punkte |
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18 mm |
1 Punkt |
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darunter |
kein Punkt , aber keine Disqualifikation |
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bei mehr als 24 mm |
bis 3 Abzugspunkte |
Beispiele für Punktabzüge bei der Körperform :
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Plumpheit |
Abzug bis 5 Punkte |
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zu breiter Schwanzstiel |
Abzug bis 2 Punkte |
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zu flacher Körper (wenn dieser eingefallen wirkt) |
Abzug bis 4 Punkte |
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Rundrücken |
Abzug bis 2 Punkte |
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starker Knick |
Abzug bis 5 Punkte |
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krankhafte Veränderungen wie Buckelbildung , Hohlrücken , Verkrümmung der Wirbelsäule etc. führen zu keiner Wertung des Satzes |
= Disqualifikation |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .
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Flossen : |
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Der Bewertung der Flossen kommt beim Hochzuchtguppy große Bedeutung zu . Die Flossenform ist maßgeblich für die Einordnung in die einzelnen Standards und Gruppen . Es Gibt drei Guppy-Hochzuchtgruppen , deren Charakterisierung in der Schwanzflossenform liegt . Im einzelnen sind dies die Gruppen Großflosser , Schwertflosser und Kurzflosser . Siehe Tabelle oben . Vor allem die Schwanzflossen sind für die Wertungsrichter ein überaus wichtiges Kriterium : Ihre Abmessungen sind nicht im üblichen Sinne messbar , sonder in bestimmten Relationen zu den Körpermaßen festgelegt . Für die Bewertung der Flossenform ist der jeweilige Standard maßgeblich , wobei sich die Wertungsrichter nicht nach dem besten Ausstellungssatz zu orientieren haben , sondern ausschließlich an dem Idealbild der Standardflossenform . |
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Grund - und Deckfarben : |
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Auf Deckfarbe wird größter Wert gelegt . Darunter versteht man beim Guppy Farbe und Muster . Für Farbe auf Körper und Flossen werden bis zu 36 Punkte vergeben . Farbe und Muster werden gemeinsam als Einheit bewertet . Die Bewertung von Farbe und Muster erfolgt unter gleichen Bedingungen ; es ist daher auf die Lichtart und umgebende Farbfläche (z.B. Rückwand) zu achten . Beim Guppy gilt als Deckfarbe alles , was sich von den derzeit anerkannten Grundfarben Wildgrau , Gold , Blond , Blau , Pink , Albino , Weiß , Creme und Silber unterscheidet .Snakeskin , Filigran und Wiener Smaragd werden als allseits bekannte Muster angesehen .Unter grober Vereinfachung können diese Muster wie folgt erkannt werden :
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Snakeskin |
schlangenhautähnliche gefüllte Fläche mit mäanderförmigen Zeichnungen in helldunklen Farbtönen |
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Filigran |
aus unregelmäßigen zarten Punkten gebildete Fläche in hell-dunklen Farbtönen |
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Wiener Smaragd |
gefüllte Fläche aus verschiedenfarbigen unregelmäßigen Flecken mit smaragdgrüner Farbton-Wirkung |
Bei der Deckfarbe / Muster werden zwei Hauptkriterien unterschieden und bewertet : -Flächendeckung ; das ist der Anteil der Farben/Muster auf der Fläche . -Farbqualität /Musterqualität ; das ist das harmonische Zusammenspiel aller Farben , wobei intensive (=kräftige) und Pastellfarben mit ausreichender Sättigung und klarer Trennung der Farben erwünscht sind bzw. bei den Mustern auf eine ausreichende Geschlossenheit und ansprechende Farbe Wert gelegt wird .
Beispiele für Punktabzüge : Bewertung der Deckfarbe/Muster des Körpers :
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100% Flächendeckung |
kein Punktabzug |
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75% Flächendeckung |
Abzug 4 Punkte |
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50% Flächendeckung |
Abzug 7 Punkte |
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25% Flächendeckung |
Abzug 10 Punkte |
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0% Flächendeckung |
Abzug 12 Punkte |
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mangelnde Farbqualität / Musterqualität |
Abzug bis 5 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 12 nicht überschreiten .
Bei rezessiven Sätzen (außer Blond) können zu den ermittelten Körperfarbpunkten zusätzlich bis zu 5 Punkte addiert werden , wobei die maximale Punktzahl nicht 12 nicht überschritten werden darf .
Bewertung der Rückenflossenfarbe :
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100% Flächendeckung |
kein Punkteabzug |
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75% Flächendeckung |
Abzug 4 Punkte |
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50% Flächendeckung |
Abzug 6 Punkte |
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25% Flächendeckung |
Abzug 8 Punkte |
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0% Flächendeckung |
Abzug 10 Punkte |
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mangelnde Farbqualität / Musterqualität |
Abzug bis 4 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 10 nicht überschreiten .
Bewertung der Schwanzflossenfarbe :
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100% Flächendeckung |
kein Punktabzug |
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75% Flächendeckung |
Abzug 6 Punkte |
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50% Flächendeckung |
Abzug 9 Punkte |
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25% Flächendeckung |
Abzug 12 Punkt |
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0% Flächendeckung |
Abzug 14 Punkte |
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mangelnde Farbqualität / Musterqualität |
Abzug bis 6 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 14 Punkte nicht übersteigen . |
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Vitalität und Schwimmverhalten : |
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Das ist die natürliche Schwimmfähigkeit des Tieres , die sich in Lebhaftigkeit und ungestörtes Verhalten dokumentiert . Hierfür können bis zu 5 Punkte vergeben werden . |
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Flossenformen : |
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Besondere Bewertungsmerkmale der anerkannten 12 Standards sind nach folgenden Definitionen zu beurteilen : |
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Fächerschwanz : |
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Die ideale Körperlänge beträgt 26 mm . Die Schwanzflosse des Fächerschwanzguppys hat eine lang gestreckte Dreiecksform mit einem körpernahen Winkel von 45° . Ihre Ideallänge beträgt 10/10 der Körperlänge , die Begrenzungen sind gerade , die Übergange können leicht abgerundet sein . Die Rückenflosse ist schlank , steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .
Rückenflosse Bewertung der Länge :
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Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse |
5 Punkte |
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bis zum Schwanzflossenansatz |
3 Punkte |
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darunter , je nach Länge |
1 - 2 Punkte |
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Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :
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nicht steil ansteigender Ansatz |
Abzug bis 3 Punkte |
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starke Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 2 Punkte |
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Abweichung von der Idealform |
Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht übersteigen !
Schwanzflosse Bewertung der Länge :
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10/10 der Körperlänge |
10 Punkte |
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8/10 der Körperlänge |
8 Punkte |
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7/10 der Körperlänge |
5 Punkte |
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6/10 der Körperlänge |
2 Punkte |
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darunter |
0 Punkte |
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Länger als 10/10 der Körperlänge |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge für Fehler bei Form und Länge :
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Winkel 45° |
kein Puntabzug |
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Winkel 35° |
Abzug 2 Punkte |
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Winkel 30° |
Abzug 4 Punkte |
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darunter |
keinen Punkt |
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Winkel 50° |
Abzug 4 Punkte |
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darüber |
Abzug 8 Punkte |
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hintere Begrenzung deutlich konkav oder konvex |
Abzug bis 2 Punkte |
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hintere Begrenzung verläuft schräg |
Abzug bis 4 Punkte |
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Obere und untere Begrenzung weisen ungleiche Winkel auf |
Abzug bis 5 Punkte |
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Obere und untere Begrenzung kankav oder konvex |
Abzug bis 5 Punkte |
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seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 2 Punkte |
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Übergang von seitlicher zu hinterer Begrenzung zu stark abgerundet |
Abzug bis 2 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 nicht überschreiten . Für ein und das selbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .
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Triangelschwanz : |
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Auch hier beträgt die ideale Körperlänge 26 mm . Die Schwanzflosse hat die Form eines Dreiecks mit einem körpernahen Winkel von 70° . Ihre Länge beträgt 8/10 der Körperlänge . Die Begrenzungen sind gerade , die Übergänge können leicht abgerundet sein . Die Rückenflosse steigt steil an , ist breit und reicht stumpf abschließend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .
Rückenflosse
Bewertung der Länge :
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bis zum Ende des ersten Schwanzflossendrittels |
5 Punkte |
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bis zum Schwanzflossenansatz |
3 Punkte |
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darunter , je nach Länge |
1 bis 2 Punkte |
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Rückenflosse reich über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :
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nicht steil ansteigender Ansatz |
Abzug bis 3 Punkte |
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starke Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 2 Punkte |
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Abweichung von der Idealform |
Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .
Schwanzflosse
Bewertung der Länge :
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8/10 der Körperlänge |
10 Punkte |
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7/10 der Körperlänge |
8 Punkte |
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6/10 der Körperlänge |
5 Punkte |
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5/10 der Körperlänge |
2 Punkte |
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darunter |
kein Punkt |
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länger als 8/10 der Körperlänge |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge für Fehler bei Form und Spreizung :
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Winkel 70° und mehr |
kein Punktabzug |
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Winkel 65° |
Abzug 1 Punkt |
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Winkel 60° |
Abzug 3 Punkte |
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Winkel 55° |
Abzug 5 Punkte |
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darunter |
Abzug 8 Punkte |
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hintere Begrenzung deutlich konkav oder konvex |
Abzug bis 2 Punkte |
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hintere Begrenzung verläuft schräg |
Abzug bis 4 Punkte |
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hintere Begrenzung starke Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 5 Punkte |
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obere und untere Begrenzung weisen ungleiche Winkel auf |
Abzug bis 5 Punkte |
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obere und untere Begrenzung konkav oder konvex |
Abzug bis 5 Punkte |
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seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 2 Punkte |
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Übergänge von seitlicher zu hinterer Begrenzung zu stark abgerundet |
Abzug bis 2 Punkte |
Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten . Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .
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Schleierschwanz : |
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Die ideale Körperlänge beträgt 26 mm . Bei der Schwanzflosse bilden die obere und untere Kante Kurven , die so verlaufen , dass die größte Breite der Flosse bei 3/4 der Länge erreicht wird . Die hintere Begrenzung ist konkav , die Länge beträgt 8/10 der Körperlänge , darf jedoch 5/10 nicht unterschreiten . Die Flossenbreite beträgt 3/4 der Länge . Die Rückenflosse reicht mit abgerundetem Ende bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .
Rückenflosse Bewertung der Länge :
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bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse |
5 Punkte |
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bis zum Schwanzflossenansatz |
3 Punkte |
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darunter , je nach Länge |
1 bis 2 Punkte |
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Rückenflosse reicht über das Ende des ersten Drittels hinaus |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :
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nicht steil ansteigender Ansatz |
Abzug bis 3 Punkte |
|
starke Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 2 Punkte |
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Abweichung von der Idealform |
Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .
Schwanzflosse
Bewertung der Länge :
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8/10 der Körperlänge |
10 Punkte |
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7/10 der Körperlänge |
8 Punkte |
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6/10 der Körperlänge |
5 Punkte |
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5/10 der Körperlänge |
2 Punkte |
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darunter |
kein Punkt |
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länger als 8/10 der Körperlänge |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge für Formfehler :
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Flossenhöhe größer als 4/4 der Flossenlänge |
Abzug bis 5 Punkte |
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Flossenhöhe geringer als 3/4 der Flossenlänge |
Abzug bis 8 Punkte |
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hintere Begrenzung nicht konkav |
Abzug bis 10 Punkte |
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starke Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 5 Punkte |
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obere und untere Begrenzung nicht konvex |
Abzug bis 10 Punkte |
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Übergange von seitlicher zu hinterer Begrenzung abgerundet |
Abzug bis 4 Punkte |
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seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 2 Punkte |
Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten . Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .
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Fahnenschwanz : |
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Die ideale Körperlänge beträgt 25 mm . Die Schwanzflosse hat die Form eines Rechtecks , dessen Länge 8/10 der Körperlänge beträgt . Die Flossenbreite beträgt 4/10 der Körperlänge . Der Flossenansatz ist abgerundet . Mindestlänge 6/10 der Körperlänge , Mindestbreite die größte Körperhöhe . Die Rückenflosse läuft spitz zu und reicht bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .
Rückenflosse Bewertung der Länge :
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bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse |
5 Punkte |
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bis zum Schwanzflossenansatz |
3 Punkte |
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darunter , je nach Länge |
1 bis 2 Punkte |
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Rückenflosse reicht über das Ende des ersten Drittels hinaus |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :
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nicht steil ansteigender Ansatz |
Abzug bis 3 Punkte |
|
starke Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 2 Punkte |
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Abweichung von der Idealform |
Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .
Schwanzflosse
Bewertung der Länge :
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8/10 der Körperlänge |
10 Punkte |
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7/10 der Körperlänge |
8 Punkte |
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6/10 der Körperlänge |
5 Punkte |
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5/10 der Körperlänge |
2 Punkte |
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darunter |
kein Punkt |
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länger als 8/10 der Körperlänge |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge für Formfehler :
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hintere Begrenzung konkav oder konvex |
Abzug bis 2 Punkte |
|
hintere Begrenzung schräg |
Abzug bis 4 Punkte |
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hintere Begrenzung starke Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 5 Punkte |
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obere und untere Begrenzung nicht parallel |
Abzug bis 10 Punkte |
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seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 2 Punkte |
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Übergänge von seitlicher zu hinterer Begrenzung abgerundet |
Abzug bis 2 Punkte |
Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten . Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .
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Doppelschwert : |
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Die ideale Körperlänge beträgt 25 mm . Die Schwanzflosse hat eine ovale Grundform mit schwertförmiger Verlängerung der oberen und unteren Flossenstrahlen . Die Länge der Schwerter entspricht der Körperlänge . Die Außenkanten bilden einen Winkel von 30° . Der Flossenteil zwischen den Schwertern darf 4/10 der Körperlänge nicht überschreiten und kann farblos sein . Die Rückenflosse ist schlank , steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .
Rückenflosse Bewertung der Länge :
|
bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse |
5 Punkte |
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bis zum Schwanzflossenansatz |
3 Punkte |
|
darunter , je nach Länge |
1 bis 2 Punkte |
|
Rückenflosse reicht über das Ende des ersten Drittels hinaus |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :
|
nicht steil ansteigender Ansatz |
Abzug bis 3 Punkte |
|
starke Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 2 Punkte |
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Abweichung von der Idealform |
Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .
Schwanzflosse
Bewertung der Länge :
|
10/10 der Körperlänge |
10 Punkte |
|
8/10 der Körperlänge |
6 Punkte |
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6/10 der Körperlänge |
2 Punkte |
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darunter |
kein Punkt |
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länger als 10/10 der Körperlänge |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Form- und Spreizungsfehlern :
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Winkel 30° und mehr |
kein Punktabzug |
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Winkel 25° |
Abzug 3 Punkte |
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Winkel 20° |
Abzug 7 Punkte |
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Winkel 15° |
Abzug 10 Punkte |
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darunter |
Abzug 12 Punkte |
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ungleiche Schwertlängen |
Abzug bis 5 Punkte |
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ungleiche Breite der Schwerter |
Abzug bis 2 Punkte |
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ungleiche Winkel der Schwerter |
Abzug bis 5 Punkte |
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gekrümmte Schwerter |
Abzug bis 5 Punkte |
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sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc. |
Abzug bis 2 Punkte |
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Mängel im Schwanzflossenansatz |
Abzug bis 2 Punkte |
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Flossenteil zwischen den Schwerter länger als 4/10 der Körperlänge |
Abzug bis 2 Punkte |
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zu breite Schwerter |
Abzug bis 3 Punkte |
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fehlen der ovalen Grundform |
Abzug bis 5 Punkte |
Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten . Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .
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Obenschwert : |
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Die ideale Körperlänge beträgt 25 mm . Die Schwanzflosse hat eine ovale Grundform mit schwertförmiger Verlängerung der oberen Flossenstrahlen . Die Länge des Schwertes entspricht der Körperlänge und verläuft an der Oberkante in einem 15° Winkel bzw. parallel zur Körperachse . Die ovale Grundform darf 4/10 der Körperlänge nicht überschreiten und kann farblos sein . Die Rückenflosse ist schlank , steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .
Rückenflosse Bewertung der Länge :
|
bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse |
5 Punkte |
|
bis zum Schwanzflossenansatz |
3 Punkte |
|
darunter , je nach Länge |
1 bis 2 Punkte |
|
Rückenflosse reicht über das Ende des ersten Drittels hinaus |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :
|
nicht steil ansteigender Ansatz |
Abzug bis 3 Punkte |
|
starke Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 2 Punkte |
|
Abweichung von der Idealform |
Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .
Schwanzflosse
Bewertung der Länge :
|
10/10 der Körperlänge |
10 Punkte |
|
8/10 der Körperlänge |
6 Punkte |
|
6/10 der Körperlänge |
2 Punkte |
|
darunter |
kein Punkt |
|
länger als 10/10 der Körperlänge |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Form- und Spreizungsfehlern :
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gekrümmtes Schwert |
Abzug bis 5 Punkte |
|
sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc. |
Abzug bis 2 Punkte |
|
Mängel im Schwanzflossenansatz |
Abzug bis 2 Punkte |
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zu breites Schwert |
Abzug 3 Punkte |
|
Grundform länger als 4/10 der Körperlänge |
Abzug bis 2 Punkte |
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für ein zweites Schwert erfolgt |
Abzug bis 10 Punkte |
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Fehlen der ovalen Grundform |
Abzug bis 5 Punkte |
Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten . Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .
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Untenschwert : |
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Die ideale Körperlänge beträgt 25 mm . Die Schwanzflosse hat eine ovale Grundform mit schwertförmiger Verlängerung der unteren Flossenstrahlen . Die Länge des Schwertes entspricht 10/10 der Körperlänge und bildet an seiner Unterkante zur Körperachse einen Winkel von 15° . Die ovale Grundform darf 4/10 der Körperlänge nicht überschreiten und kann farblos sein . Die Rückenflosse ist schlank , steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .
Rückenflosse Bewertung der Länge :
|
bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse |
5 Punkte |
|
bis zum Schwanzflossenansatz |
3 Punkte |
|
darunter , je nach Länge |
1 bis 2 Punkte |
|
Rückenflosse reicht über das Ende des ersten Drittels hinaus |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :
|
nicht steil ansteigender Ansatz |
Abzug bis 3 Punkte |
|
starke Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 2 Punkte |
|
Abweichung von der Idealform |
Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .
Schwanzflosse
Bewertung der Länge :
|
10/10 der Körperlänge |
10 Punkte |
|
8/10 der Körperlänge |
6 Punkte |
|
6/10 der Körperlänge |
2 Punkte |
|
darunter |
kein Punkt |
|
länger als 10/10 der Körperlänge |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Form- und Spreizungsfehlern :
|
Winkel 15° und mehr |
kein Punktabzug |
|
Winkel 12° |
Abzug 2 Punkte |
|
Winkel 10° |
Abzug 5 Punkte |
|
Winkel 7° |
Abzug 8 Punkte |
|
darunter |
Abzug 10 Punkte |
|
gekrümmtes Schwert |
Abzug bis 5 Punkte |
|
für ein zweites Schwert erfolgt |
Abzug bis 10 Punkte |
|
Fehlen der ovalen Grundform |
Abzug bis 5 Punkte |
|
sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc. |
Abzug bis 2 Punkte |
|
Mängel im Schwanzflossenansatz |
Abzug bis 2 Punkte |
|
Grundform länger als 4/10 der Körperlänge |
Abzug bis 2 Punkte |
|
zu breites Schwert |
Abzug bis 3 Punkte |
Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten . Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .
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Leierschwanz : |
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Die ideale Körperlänge beträgt 25 mm . Die Schwanzflosse hat annähernd die Form einer Leier . Die Grundform ist rund und darf 4/10 der Körperlänge nicht überschreiten . Die äußeren Flossenstrahlen erreichen mit deutlich gebogenen Spitzen 8/10 der Körperlänge . Die Rückenflosse steigt steil an und erreicht mit einer noch oben gebogenen Spitze das Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .
Rückenflosse Bewertung der Länge :
|
bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse |
5 Punkte |
|
bis zum Schwanzflossenansatz |
3 Punkte |
|
darunter , je nach Länge |
1 bis 2 Punkte |
|
Rückenflosse reicht über das Ende des ersten Drittels hinaus |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :
|
nicht steil ansteigender Ansatz |
Abzug bis 3 Punkte |
|
starke Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 2 Punkte |
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Abweichung von der Idealform |
Abzug bis 7 Punkte |
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für nicht nach oben gebogene Spitze der Rückenflosse |
Abzug bis 1 Punkt |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .
Schwanzflosse
Bewertung der Länge :
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8/10 der Körperlänge |
10 Punkte |
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7/10 der Körperlänge |
8 Punkte |
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6/10 der Körperlänge |
5 Punkte |
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5/10 der Körperlänge |
2 Punkte |
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darunter |
kein Punkt |
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länger als 8/10 der Körperlänge |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge für Fehler bei Form und Spreizung :
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ungleiche Länge der oberen und unteren Flossenstrahlen |
Abzug bis 5 Punkte |
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ungleiche Breite der oberen und unteren Flossenstrahlen |
Abzug bis 2 Punkte |
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Schwung der Flossenstrahlen nicht spiegelgleich |
Abzug bis 5 Punkte |
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Schwung zu wenig ausgeprägt |
Abzug bis 5 Punkte |
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sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc. |
Abzug bis 2 Punkte |
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Grundform länger als 4/10 der Körperlänge |
Abzug bis 2 Punkte |
Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten . Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .
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Spatenschwanz : |
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Die ideale Körperlänge beträgt 24 mm . Die Schwanzflosse ähnelt in ihrer Form einem Bergmannsspaten . Obere und untere Flossenbegrenzungen , die sich durch einen deutlichen Ansatz vom Körper abheben , sind parallel . Die Länge entspricht der halben Körperlänge , die Höhe erreicht 8/10 der Flossenlänge . Die Rückenflosse reicht spitz auslaufend von Schwanzflossenansatz bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .
Rückenflosse Bewertung der Länge :
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vom Schwanzflossenansatz bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse |
5 Punkte |
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darunter , je nach Länge |
Abzug bis 4 Punkte |
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Rückenflosse reicht über das Ende des ersten Drittels hinaus |
Abzug bis 4 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :
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nicht steil ansteigender Ansatz |
Abzug bis 3 Punkte |
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starke Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 2 Punkte |
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Abweichung von der Idealform |
Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .
Schwanzflosse
Bewertung der Länge :
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5/10 der Körperlänge |
10 Punkte |
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4/10 der Körperlänge |
7 Punkte |
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3/10 der Körperlänge |
3 Punkte |
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länger als 5/10 der Körperlänge |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge für Formfehler :
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Höhe der Schwanzflosse unter 8/10 der Länge |
Abzug bis 5 Punkte |
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obere und untere Begrenzung nicht parallel |
Abzug bis 3 Punkte |
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Mangel im Schwanzflossenansatz |
Abzug bis 5 Punkte |
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ungleiche Winkel bei rückwärtiger Begrenzung |
Abzug bis 3 Punkte |
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hintere Begrenzung zu spitz auslaufend |
Abzug bis 10 Punkte |
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hintere Begrenzung weist zu stumpfe Winkel auf |
Abzug bis 2 Punkte |
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sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc. |
Abzug bis 5 Punkte |
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liegt die Flossenhöhe deutlich unter der größten Körperhöhe |
kein Punkt |
Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten . Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .
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Speerschwanz : |
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Die ideale Körperlänge beträgt 24 mm . Die Form der Schwanzflosse ähnelt der einer Speerspitze . Ihre Länge beträgt 8/10 der Körperlänge , die Höhe 6/10 der Flossenlänge . Die Rückenflosse steigt steil an und erreicht mit einer nach oben gebogenen Spitze das Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .
Rückenflosse Bewertung der Länge :
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bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse |
5 Punkte |
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bis zum Schwanzflossenansatz |
3 Punkte |
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darunter , je nach Länge |
1 bis 2 Punkte |
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Rückenflosse reicht über das Ende des ersten Drittels hinaus |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :
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nicht steil ansteigender Ansatz |
Abzug bis 3 Punkte |
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starke Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 2 Punkte |
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Abweichung von der Idealform |
Abzug bis 7 Punkte |
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für nicht nach oben gebogene Spitze der Rückenflosse |
Abzug bis 1 Punkt |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .
Schwanzflosse
Bewertung der Länge :
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8/10 der Körperlänge |
10 Punkte |
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7/10 der Körperlänge |
8 Punkte |
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6/10 der Körperlänge |
5 Punkte |
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5/10 der Körperlänge |
2 Punkte |
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darunter |
kein Punkt |
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länger als 8/10 der Körperlänge |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :
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Höhe der Schwanzflosse unter 6/10 der Flossenlänge |
Abzug bis 5 Punkte |
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ungleiche Konkavwölbung der rückwärtigen Schwanzflossenbegrenzung |
Abzug bis 3 Punkte |
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rückwärtige Schwanzflossenbegrenzung weist zu geringe Konkavwölbung auf |
Abzug bis 5 Punkte |
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Schwanzflossenspitze nicht im Mittel |
Abzug bis 3 Punkte |
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zu wenig ausgewogene Schwanzflossenspitze |
Abzug bis 5 Punkte |
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Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc. |
Abzug bis 5 Punkte |
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mangelnde Wölbung der vorderen Schwanzflossenbegrenzung |
Abzug bis 5 Punkte |
Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten . Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .
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Rundschwanz : |
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Die ideale Körperlänge beträgt 24 mm . Die Schwanzflosse hat Kreisform , ihr Durchmesser beträgt 5/10 der Körperlänge . Die Rückenflosse reicht rund auslaufend bis zum Schwanzflossenansatz .
Rückenflosse Bewertung der Länge :
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Rückenflosse reicht bis zum Schwanzflossenansatz |
5 Punkte |
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darunter je nach Länge |
Abzug bis 4 Punkte |
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Rückenflosse reicht über den Schwanzflossenansatz hinaus |
Abzug bis 4 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :
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nicht steil ansteigender Ansatz |
Abzug bis 3 Punkte |
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starke Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 2 Punkte |
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Abweichung von der Idealform |
Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .
Schwanzflosse
Bewertung der Länge :
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5/10 der Körperlänge |
10 Punkte |
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4/10 der Körperlänge |
8 Punkte |
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3/10 der Körperlänge |
4 Punkte |
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darunter |
kein Punkt |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :
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ovale Flossenform |
Abzug bis 5 Punkte |
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abgeflachte Stellen |
Abzug bis 4 Punkte |
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andere Abweichungen von der Kreisform |
Abzug bis 10 Punkte |
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sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc. |
Abzug bis 4 Punkte |
Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten . Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .
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Nadelschwanz : |
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Die ideale Körperlänge beträgt 24 mm . Die Schwanzflosse hat Kreisform , deren Länge 4/10 der Körperlänge beträgt , die mittleren Flossenstrahlen sind nadelförmig verlängert ; die Gesamtlänge der Flosse entspricht der Körperlänge . Die Rückenflosse ist schlank , steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .
Rückenflosse Bewertung der Länge :
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Rückenflosse reicht bis zum Schwanzflossenansatz |
5 Punkte |
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darunter je nach Länge |
Abzug bis 4 Punkte |
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Rückenflosse reicht über den Schwanzflossenansatz hinaus |
Abzug bis 4 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :
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nicht steil ansteigender Ansatz |
Abzug bis 3 Punkte |
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starke Zähnelung oder Defekte |
Abzug bis 2 Punkte |
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Abweichung von der Idealform |
Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .
Schwanzflosse
Bewertung der Länge :
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10/10 der Körperlänge |
10 Punkte |
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8/10 der Körperlänge |
8 Punkte |
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6/10 der Körperlänge |
4 Punkte |
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darunter |
kein Punkt |
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Länger als 10/10 der Körperlänge |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :
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Nadel steht nicht in Verlängerung der Körperachse |
Abzug bis 5 Punkte |
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Verkrümmung der Nadel |
Abzug bis 3 Punkte |
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Nadel zu plump oder zu breit |
Abzug bis 5 Punkte |
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Nadel nicht spitz auslaufend |
Abzug bis 3 Punkte |
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Kreisform Länger als 4/10 der Körperlänge |
Abzug bis 4 Punkte |
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Grundform nicht kreisförmig |
Abzug bis 3 Punkte |
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Übergang von Kreisform zum Nadelansatz nicht exakt |
Abzug bis 8 Punkte |
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Sonstige Form- und Begrenzungsfehler |
Abzug bis 4 Punkte |
Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten . Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen . |