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Unter diesem "Inter-Hochzuchtstandard" werden die europaweiten Idealvorstellungen bestimmter Guppytypen verstanden , die durch diese charakteristischen Merkmale zu definieren sind .
Dieser Hochzuchtstandard stellt das derzeit angestrebte Ziel dar , in dessen Rahmen die europäischen Züchter ihre persönlichen Zuchtziele setzen und international bewerten .
Die Veränderungen dieses "Inter-Hochzuchtstandards" müssen mit 2/3 Mehrheit erfolgen .
Stimmberechtigt sind nur Vereinigungen , die Mitglied des Internationalen Kuratorium Guppyhochzucht (IKGH) sind .
 

Derzeit sind folgende Standards anerkannt :
 

Groß-
flosser

   

 Fächerschwanz

Triangelschwanz



 Schleierschwanz




 Fahnenschwanz

Schwert-
flosser

Doppelschwert



  Obenschwert


Untenschwert

Leierschwanz

Kurz-
flosser

Spatenschwanz

Speerschwanz


Rundschwanz


Nadelschwanz

Die aufgeführten Schwanzflossenformen werden untenstehend näher erläutert .
 

allgemeine Bewertungsmerkmale :

Wesentliches Merkmal dieser Standard- und Bewertungsregeln ist die genaue Beurteilung der Einzelheiten , die sich die Exponate der Guppyzucht vor allem aufgrund ihrer Durchzüchtung bis ins kleinste Detail auszeichnen .
Es gibt keine Bewertung des Gesamteindrucks . Dieser wird bei genauer Betrachtung nicht selten das tatsächlich erzielte Ergebnis verfälschen . Es muss Ziel sein , die Standardformen in allen Bereichen zu erreichen .
Durch die festgelegten Formen von Körper und Flossen sowie deren Größenverhältnisse zueinander sind optimale Proportionen und ausreichendem Maße sichergestellt .

 

Punktevergabe :


 

 

Länge

Form

Farbe

Summe

Körper

8

8

12

=28

Rückenflosse

5

8

10

=23

Schwanzflosse

10

20

14

=44

Vitalität / Schwimmverhalten

 

 

 

=5

 

 

 

Gesamt

=100

Gewertet werden vollständige Sätze . Ein Satz besteht aus der laut Ausschreibung geforderten Anzahlt Fische , die in allen Merkmalen übereinstimmen .
Abweichungen bekommen Punktabzüge . Gravierende Abweichungen führen zur Disqualifikation (abweichende Grundfarben , abweichende Deckfarben , unterschiedliche Standards) .
Über die Disqualifikation entscheiden das Wertungsgremium und die Ausstellungsleitung .
Wertungsrichter sind nicht nur an Punkte und Abzugspunkte , wie im Standard vorgegeben , gebunden , bei dazwischen liegenden Längen , Größen , Winkeln oder Farben können auch dementsprechend andere Punkte bzw. Abzugspunkte vergeben werden .
Bei der Punktevergabe ist für jeden Satz der Durchschnittswert des jeweils zu wertenden Merkmals zu ermitteln .
Weist z.B. bei einem Satz ein bestimmtes Merkmal Unterschiede auf , ist dieses für jeden Fisch gesondert zu werten , die dafür vergebenen Punkte sind zu addieren und durch die Anzahl der Fische zu teilen .
Diese Vorgehensweise bietet Gewähr dafür , dass aufgrund eines Merkmals , das bei einem einzelnen Fisch besonders ausgeprägt ist , nicht der ganze Satz überbewertet wird bzw. im negativen Sinne zu viele Punktabzüge erhält .
 

Körper :

Der Körper ist Ausgangsbasis und Bezugspunkt für die Bewertung verschiedener anderer Kriterien . Die Körperlänge wird durch Abschätzung ermittelt .
Alle übrigen Längen oder Größen orientieren sich ausschließlich nach deren Relation zur Körperlänge oder Körperhöhe . Die Körperlänge wird von der Maulspitze bis zum Schwanzflossenansatz gemessen , wobei die Mindestlänge 20 mm nicht unterschreiten soll . Die Form soll kräftig und dem Typ entsprechend grazil sein .
Die größte Höhe , geschätzt an der höchsten Stelle des Körpers , soll 1/4 der Länge betragen .

Bewertung der Körperlänge :
 

Großflosser

 

 

 

26 mm

8 Punkte

 

24 mm

6 Punkte

 

22 mm

3 Punkte

 

20 mm

1 Punkt

 

darunter

kein Punkt , aber keine Disqualifikation

 

bei mehr als 26 mm

bis 3 Abzugspunkte

Schwertflosser

 

 

 

25 mm

8 Punkte

 

23 mm

6 Punkte

 

21 mm

3 Punkte

 

19 mm

1 Punkt

 

darunter

kein Punkt , aber keine Disqualifikation

 

bei mehr als 25 mm

bis 3 Abzugspunkte

Kurzflosser

 

 

 

24 mm

8 Punkte

 

22 mm

6 Punkte

 

20 mm

3 Punkte

 

18 mm

1 Punkt

 

darunter

kein Punkt , aber keine Disqualifikation

 

bei mehr als 24 mm

bis 3 Abzugspunkte

Beispiele für Punktabzüge bei der Körperform :

Plumpheit

Abzug bis 5 Punkte

zu breiter Schwanzstiel

Abzug bis 2 Punkte

zu flacher Körper (wenn dieser eingefallen wirkt)

Abzug bis 4 Punkte

Rundrücken

Abzug bis 2 Punkte

starker Knick

Abzug bis 5 Punkte

krankhafte Veränderungen wie Buckelbildung , Hohlrücken , Verkrümmung der Wirbelsäule etc. führen zu keiner Wertung des Satzes

= Disqualifikation

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .


 

Flossen :

Der Bewertung der Flossen kommt beim Hochzuchtguppy große Bedeutung zu . Die Flossenform ist maßgeblich für die Einordnung in die einzelnen Standards und Gruppen . Es Gibt drei Guppy-Hochzuchtgruppen , deren Charakterisierung in der Schwanzflossenform liegt . Im einzelnen sind dies die Gruppen Großflosser , Schwertflosser und Kurzflosser . Siehe Tabelle  oben .
Vor allem die Schwanzflossen sind für die Wertungsrichter ein überaus wichtiges Kriterium : Ihre Abmessungen sind nicht im üblichen Sinne messbar , sonder in bestimmten Relationen zu den Körpermaßen festgelegt .
Für die Bewertung der Flossenform ist der jeweilige Standard maßgeblich , wobei sich die Wertungsrichter nicht nach dem besten Ausstellungssatz zu orientieren haben , sondern ausschließlich an dem Idealbild der Standardflossenform .
 

Grund - und Deckfarben :

Auf Deckfarbe wird größter Wert gelegt . Darunter versteht man beim Guppy Farbe und Muster . Für Farbe auf Körper und Flossen werden bis zu 36 Punkte vergeben .
Farbe und Muster werden gemeinsam als Einheit bewertet . Die Bewertung von Farbe und Muster erfolgt unter gleichen Bedingungen ; es ist daher auf die Lichtart und umgebende Farbfläche (z.B. Rückwand) zu achten .
Beim Guppy gilt als Deckfarbe alles , was sich von den derzeit anerkannten Grundfarben Wildgrau , Gold , Blond , Blau , Pink , Albino , Weiß , Creme und Silber unterscheidet .Snakeskin , Filigran und Wiener Smaragd werden als allseits bekannte Muster angesehen .Unter grober Vereinfachung können diese Muster wie folgt erkannt werden :
 

Snakeskin

schlangenhautähnliche gefüllte Fläche mit mäanderförmigen Zeichnungen in helldunklen Farbtönen

Filigran

aus unregelmäßigen zarten Punkten gebildete Fläche in hell-dunklen Farbtönen

Wiener Smaragd

gefüllte Fläche aus verschiedenfarbigen unregelmäßigen Flecken mit smaragdgrüner Farbton-Wirkung


Bei der Deckfarbe / Muster werden zwei Hauptkriterien unterschieden und bewertet :
-Flächendeckung ; das ist der Anteil der Farben/Muster auf der Fläche .
-Farbqualität /Musterqualität ; das ist das harmonische Zusammenspiel
aller Farben , wobei intensive (=kräftige) und Pastellfarben mit ausreichender Sättigung und klarer Trennung der Farben erwünscht sind bzw. bei den Mustern auf eine ausreichende Geschlossenheit und ansprechende Farbe Wert gelegt wird .

Beispiele für Punktabzüge :
Bewertung der Deckfarbe/Muster des Körpers :

100% Flächendeckung

kein Punktabzug

75% Flächendeckung

Abzug 4 Punkte

50% Flächendeckung

Abzug 7 Punkte

25% Flächendeckung

Abzug 10 Punkte

0% Flächendeckung

Abzug 12 Punkte

mangelnde Farbqualität / Musterqualität

Abzug bis 5 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 12 nicht überschreiten .

Bei rezessiven Sätzen (außer Blond) können zu den ermittelten Körperfarbpunkten zusätzlich bis zu 5 Punkte addiert werden , wobei die maximale Punktzahl nicht 12 nicht überschritten werden darf .

Bewertung der Rückenflossenfarbe :
 

100% Flächendeckung

kein Punkteabzug

75% Flächendeckung

Abzug 4 Punkte

50% Flächendeckung

Abzug 6 Punkte

25% Flächendeckung

Abzug 8 Punkte

0% Flächendeckung

Abzug 10 Punkte

mangelnde Farbqualität / Musterqualität

Abzug bis 4 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 10 nicht überschreiten .

Bewertung der Schwanzflossenfarbe :

100% Flächendeckung

kein Punktabzug

75% Flächendeckung

Abzug 6 Punkte

50% Flächendeckung

Abzug 9 Punkte

25% Flächendeckung

Abzug 12 Punkt

0% Flächendeckung

Abzug 14 Punkte

mangelnde Farbqualität / Musterqualität

Abzug bis 6 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 14 Punkte nicht übersteigen .
 

Vitalität und Schwimmverhalten :

Das ist die natürliche Schwimmfähigkeit des Tieres , die sich in Lebhaftigkeit und ungestörtes Verhalten dokumentiert . Hierfür können bis zu 5 Punkte vergeben werden .
 

Flossenformen :

Besondere Bewertungsmerkmale der anerkannten 12 Standards sind nach folgenden Definitionen zu beurteilen :
 

Fächerschwanz :

 

Die ideale Körperlänge beträgt 26 mm . Die Schwanzflosse des Fächerschwanzguppys hat eine lang gestreckte Dreiecksform mit einem körpernahen Winkel von 45° .
Ihre Ideallänge beträgt 10/10 der Körperlänge , die Begrenzungen sind gerade , die Übergange können leicht abgerundet sein .
Die Rückenflosse ist schlank , steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .


Rückenflosse
Bewertung der Länge :

Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse           

 5 Punkte

bis zum Schwanzflossenansatz

3 Punkte

darunter , je nach Länge 

1 - 2 Punkte

Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus 

Abzug bis 3 Punkte


Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :

nicht steil ansteigender Ansatz  

Abzug bis 3 Punkte

starke Zähnelung oder Defekte

Abzug bis  2 Punkte

Abweichung von der Idealform    

Abzug bis 7 Punkte


Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht übersteigen !

Schwanzflosse
Bewertung der Länge :

10/10 der Körperlänge

10 Punkte

8/10 der Körperlänge

8 Punkte

7/10 der Körperlänge

5 Punkte

6/10 der Körperlänge

2 Punkte

darunter

0 Punkte

Länger als 10/10 der Körperlänge

Abzug bis 3 Punkte

     Beispiele für Punktabzüge für Fehler bei Form und Länge :     
 

Winkel 45°

kein Puntabzug

Winkel 35°

Abzug 2 Punkte

Winkel 30°

Abzug 4 Punkte

darunter

keinen Punkt

Winkel 50°

Abzug 4 Punkte

darüber

Abzug 8 Punkte

hintere Begrenzung deutlich konkav oder konvex

Abzug bis 2 Punkte

hintere Begrenzung verläuft schräg

Abzug bis 4 Punkte

Obere und untere Begrenzung weisen ungleiche Winkel auf

Abzug bis 5 Punkte

Obere und untere Begrenzung kankav oder konvex

Abzug bis 5 Punkte

seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 2 Punkte

Übergang von seitlicher zu hinterer Begrenzung zu stark abgerundet

Abzug bis 2 Punkte

    Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 nicht überschreiten . Für ein und das selbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .

 

Triangelschwanz :


    

    Auch hier beträgt die ideale Körperlänge 26 mm .
Die Schwanzflosse hat die Form eines Dreiecks mit einem körpernahen Winkel von 70° . Ihre Länge beträgt 8/10 der Körperlänge . Die Begrenzungen sind gerade , die Übergänge können leicht abgerundet sein .
Die Rückenflosse steigt steil an , ist breit und reicht stumpf abschließend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .

Rückenflosse

Bewertung der Länge :

 

bis zum Ende des ersten Schwanzflossendrittels

5 Punkte

bis zum Schwanzflossenansatz

3 Punkte

darunter , je nach Länge

1 bis 2 Punkte

Rückenflosse reich über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :

 

nicht steil ansteigender Ansatz

Abzug bis 3 Punkte

starke Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 2 Punkte

Abweichung von der Idealform

Abzug bis 7 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .

Schwanzflosse

Bewertung der Länge :

 

8/10 der Körperlänge

10 Punkte

7/10 der Körperlänge

8 Punkte

6/10 der Körperlänge

5 Punkte

5/10 der Körperlänge

2 Punkte

darunter

kein Punkt

länger als 8/10 der Körperlänge

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge für Fehler bei Form und Spreizung :
 

Winkel 70° und mehr

kein Punktabzug

Winkel 65°

Abzug 1 Punkt

Winkel 60°

Abzug 3 Punkte

Winkel 55°

Abzug 5 Punkte

darunter

Abzug 8 Punkte

hintere Begrenzung deutlich konkav oder konvex

Abzug bis 2 Punkte

hintere Begrenzung verläuft schräg

Abzug bis 4 Punkte

hintere Begrenzung starke Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 5 Punkte

obere und untere Begrenzung weisen ungleiche Winkel auf

Abzug bis 5 Punkte

obere und untere Begrenzung konkav oder konvex

Abzug bis 5 Punkte

seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 2 Punkte

Übergänge von seitlicher zu hinterer Begrenzung zu stark abgerundet

Abzug bis 2 Punkte

Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten .
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .

 

Schleierschwanz :

 



Die ideale Körperlänge beträgt 26 mm . Bei der Schwanzflosse bilden die obere und untere Kante Kurven , die so verlaufen , dass die größte Breite der Flosse bei 3/4 der Länge erreicht wird .
Die hintere Begrenzung ist konkav , die Länge beträgt 8/10 der Körperlänge , darf jedoch 5/10 nicht unterschreiten .
Die Flossenbreite beträgt 3/4 der Länge .
Die Rückenflosse reicht mit abgerundetem Ende bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .

Rückenflosse
Bewertung der Länge :
 

bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse

5 Punkte

bis zum Schwanzflossenansatz

3 Punkte

darunter , je nach Länge

1 bis 2 Punkte

Rückenflosse reicht über das Ende des ersten  Drittels hinaus

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :

nicht steil ansteigender Ansatz

Abzug bis 3 Punkte

starke Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 2 Punkte

Abweichung von der Idealform

Abzug bis 7 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .

Schwanzflosse

Bewertung der Länge :

8/10 der Körperlänge

10 Punkte

7/10 der Körperlänge

8 Punkte

6/10 der Körperlänge

5 Punkte

5/10 der Körperlänge

2 Punkte

darunter

kein Punkt

länger als 8/10 der Körperlänge

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge für Formfehler :

 

Flossenhöhe größer als 4/4 der Flossenlänge

Abzug bis 5 Punkte

Flossenhöhe geringer als 3/4 der Flossenlänge

Abzug bis 8 Punkte

hintere Begrenzung nicht konkav

Abzug bis 10 Punkte

starke Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 5 Punkte

obere und untere Begrenzung nicht konvex

Abzug bis 10 Punkte

Übergange von seitlicher zu hinterer Begrenzung abgerundet

Abzug bis 4 Punkte

seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 2 Punkte

Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten .
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .

 

Fahnenschwanz :




Die ideale Körperlänge beträgt 25 mm .
Die Schwanzflosse hat die Form eines Rechtecks , dessen Länge 8/10 der Körperlänge beträgt .
Die Flossenbreite beträgt 4/10 der Körperlänge .
Der Flossenansatz ist abgerundet . Mindestlänge 6/10 der Körperlänge , Mindestbreite die größte Körperhöhe .
Die Rückenflosse läuft spitz zu und reicht bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .

Rückenflosse
Bewertung der Länge :

bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse

5 Punkte

bis zum Schwanzflossenansatz

3 Punkte

darunter , je nach Länge

1 bis 2 Punkte

Rückenflosse reicht über das Ende des ersten  Drittels hinaus

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :

nicht steil ansteigender Ansatz

Abzug bis 3 Punkte

starke Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 2 Punkte

Abweichung von der Idealform

Abzug bis 7 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .

Schwanzflosse

Bewertung der Länge :

8/10 der Körperlänge

10 Punkte

7/10 der Körperlänge

8 Punkte

6/10 der Körperlänge

5 Punkte

5/10 der Körperlänge

2 Punkte

darunter

kein Punkt

länger als 8/10 der Körperlänge

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge für Formfehler :
 

hintere Begrenzung konkav oder konvex

Abzug bis 2 Punkte

hintere Begrenzung schräg

Abzug bis 4 Punkte

hintere Begrenzung starke Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 5 Punkte

obere und untere Begrenzung nicht parallel

Abzug bis 10 Punkte

seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 2 Punkte

Übergänge von seitlicher zu hinterer Begrenzung abgerundet

Abzug bis 2 Punkte

Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten .
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .

 

Doppelschwert :

 

Die ideale Körperlänge beträgt 25 mm . Die Schwanzflosse hat eine ovale Grundform mit schwertförmiger Verlängerung der oberen und unteren Flossenstrahlen . Die Länge der Schwerter entspricht der Körperlänge .
Die Außenkanten bilden einen Winkel von 30° . Der Flossenteil zwischen den Schwertern darf 4/10 der Körperlänge nicht überschreiten und kann farblos sein .
Die Rückenflosse ist schlank , steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .

Rückenflosse
Bewertung der Länge :

bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse

5 Punkte

bis zum Schwanzflossenansatz

3 Punkte

darunter , je nach Länge

1 bis 2 Punkte

Rückenflosse reicht über das Ende des ersten  Drittels hinaus

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :

nicht steil ansteigender Ansatz

Abzug bis 3 Punkte

starke Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 2 Punkte

Abweichung von der Idealform

Abzug bis 7 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .

Schwanzflosse

Bewertung der Länge :

10/10 der Körperlänge

10 Punkte

8/10 der Körperlänge

6 Punkte

6/10 der Körperlänge

2 Punkte

darunter

kein Punkt

länger als 10/10 der Körperlänge

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Form- und Spreizungsfehlern :
 

Winkel 30° und mehr

kein Punktabzug

Winkel 25°

Abzug 3 Punkte

Winkel 20°

Abzug 7 Punkte

Winkel 15°

Abzug 10 Punkte

darunter

Abzug 12 Punkte

ungleiche Schwertlängen

Abzug bis 5 Punkte

ungleiche Breite der Schwerter

Abzug bis 2 Punkte

ungleiche Winkel der Schwerter

Abzug bis 5 Punkte

gekrümmte Schwerter

Abzug bis 5 Punkte

sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc.

Abzug bis 2 Punkte

Mängel im Schwanzflossenansatz

Abzug bis 2 Punkte

Flossenteil zwischen den Schwerter länger als 4/10 der Körperlänge

Abzug bis 2 Punkte

zu breite Schwerter

Abzug bis 3 Punkte

fehlen der ovalen Grundform

Abzug bis 5 Punkte

Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten .
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .

 

Obenschwert :





Die ideale Körperlänge beträgt 25 mm . Die Schwanzflosse hat eine ovale Grundform mit schwertförmiger Verlängerung der oberen Flossenstrahlen . Die Länge des Schwertes entspricht der Körperlänge und verläuft an der Oberkante in einem 15° Winkel bzw. parallel zur Körperachse . Die ovale Grundform darf 4/10 der Körperlänge nicht überschreiten und kann farblos sein .
Die Rückenflosse ist schlank , steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .

 

 

Rückenflosse
Bewertung der Länge :

bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse

5 Punkte

bis zum Schwanzflossenansatz

3 Punkte

darunter , je nach Länge

1 bis 2 Punkte

Rückenflosse reicht über das Ende des ersten  Drittels hinaus

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :

nicht steil ansteigender Ansatz

Abzug bis 3 Punkte

starke Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 2 Punkte

Abweichung von der Idealform

Abzug bis 7 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .

Schwanzflosse

Bewertung der Länge :

10/10 der Körperlänge

10 Punkte

8/10 der Körperlänge

6 Punkte

6/10 der Körperlänge

2 Punkte

darunter

kein Punkt

länger als 10/10 der Körperlänge

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Form- und Spreizungsfehlern :

gekrümmtes Schwert

Abzug bis 5 Punkte

sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc.

Abzug bis 2 Punkte

Mängel im Schwanzflossenansatz

Abzug bis 2 Punkte

zu breites Schwert

Abzug 3 Punkte

Grundform länger als 4/10 der Körperlänge

Abzug bis 2 Punkte

für ein zweites Schwert erfolgt

Abzug bis 10 Punkte

Fehlen der ovalen Grundform

Abzug bis 5 Punkte


Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten .
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .
 

 

Untenschwert :

 

Die ideale Körperlänge beträgt 25 mm . Die Schwanzflosse hat eine ovale Grundform mit schwertförmiger Verlängerung der unteren Flossenstrahlen . Die Länge des Schwertes entspricht 10/10 der Körperlänge und bildet an seiner Unterkante zur Körperachse einen Winkel von 15° . Die ovale Grundform darf 4/10 der Körperlänge nicht überschreiten und kann farblos sein .
Die Rückenflosse ist schlank , steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .

Rückenflosse
Bewertung der Länge :

bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse

5 Punkte

bis zum Schwanzflossenansatz

3 Punkte

darunter , je nach Länge

1 bis 2 Punkte

Rückenflosse reicht über das Ende des ersten  Drittels hinaus

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :

nicht steil ansteigender Ansatz

Abzug bis 3 Punkte

starke Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 2 Punkte

Abweichung von der Idealform

Abzug bis 7 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .

Schwanzflosse

Bewertung der Länge :

10/10 der Körperlänge

10 Punkte

8/10 der Körperlänge

6 Punkte

6/10 der Körperlänge

2 Punkte

darunter

kein Punkt

länger als 10/10 der Körperlänge

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Form- und Spreizungsfehlern :

Winkel 15° und mehr

kein Punktabzug

Winkel 12°

Abzug 2 Punkte

Winkel 10°

Abzug 5 Punkte

Winkel 7°

Abzug 8 Punkte

darunter

Abzug 10 Punkte

gekrümmtes Schwert

Abzug bis 5 Punkte

für ein zweites Schwert erfolgt

Abzug bis 10 Punkte

Fehlen der ovalen Grundform

Abzug bis 5 Punkte

sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc.

Abzug bis 2 Punkte

Mängel im Schwanzflossenansatz

Abzug bis 2 Punkte

Grundform länger als 4/10 der Körperlänge

Abzug bis 2 Punkte

zu breites Schwert

Abzug bis 3 Punkte

Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten .
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .
 

 

Leierschwanz :

 

Die ideale Körperlänge beträgt 25 mm . Die Schwanzflosse hat annähernd die Form einer Leier . Die Grundform ist rund und darf 4/10 der Körperlänge nicht überschreiten . Die äußeren Flossenstrahlen erreichen mit deutlich gebogenen Spitzen 8/10 der Körperlänge .
Die Rückenflosse steigt steil an und erreicht mit einer noch oben gebogenen Spitze das Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .

Rückenflosse
Bewertung der Länge :

bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse

5 Punkte

bis zum Schwanzflossenansatz

3 Punkte

darunter , je nach Länge

1 bis 2 Punkte

Rückenflosse reicht über das Ende des ersten  Drittels hinaus

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :

nicht steil ansteigender Ansatz

Abzug bis 3 Punkte

starke Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 2 Punkte

Abweichung von der Idealform

Abzug bis 7 Punkte

für nicht nach oben gebogene Spitze der Rückenflosse

Abzug bis 1 Punkt

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .

Schwanzflosse

Bewertung der Länge :

8/10 der Körperlänge

10 Punkte

7/10 der Körperlänge

8 Punkte

6/10 der Körperlänge

5 Punkte

5/10 der Körperlänge

2 Punkte

darunter

kein Punkt

länger als 8/10 der Körperlänge

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge für Fehler bei Form und Spreizung :
 

ungleiche Länge der oberen und unteren Flossenstrahlen

Abzug bis 5 Punkte

ungleiche Breite der oberen und unteren Flossenstrahlen

Abzug bis 2 Punkte

Schwung der Flossenstrahlen nicht spiegelgleich

Abzug bis 5 Punkte

Schwung zu wenig ausgeprägt

Abzug bis 5 Punkte

sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc.

Abzug bis 2 Punkte

Grundform länger als 4/10 der Körperlänge

Abzug bis 2 Punkte

    Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten .
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .

 

Spatenschwanz :

 

Die ideale Körperlänge beträgt 24 mm . Die Schwanzflosse ähnelt in ihrer Form einem Bergmannsspaten .
Obere und untere Flossenbegrenzungen , die sich durch einen deutlichen Ansatz vom Körper abheben , sind parallel .
Die Länge entspricht der halben Körperlänge , die Höhe erreicht 8/10 der Flossenlänge .
Die Rückenflosse reicht spitz auslaufend von Schwanzflossenansatz bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .

Rückenflosse
Bewertung der Länge :

vom Schwanzflossenansatz bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse

5 Punkte

darunter , je nach Länge

Abzug bis 4 Punkte

Rückenflosse reicht über das Ende des ersten  Drittels hinaus

Abzug bis 4 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :

nicht steil ansteigender Ansatz

Abzug bis 3 Punkte

starke Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 2 Punkte

Abweichung von der Idealform

Abzug bis 7 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .

Schwanzflosse

Bewertung der Länge :

5/10 der Körperlänge

10 Punkte

4/10 der Körperlänge

7 Punkte

3/10 der Körperlänge

3 Punkte

länger als 5/10 der Körperlänge

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge für Formfehler :
 

Höhe der Schwanzflosse unter 8/10 der Länge

Abzug bis 5 Punkte

obere und untere Begrenzung nicht parallel

Abzug bis 3 Punkte

Mangel im Schwanzflossenansatz

Abzug bis 5 Punkte

ungleiche Winkel bei rückwärtiger Begrenzung

Abzug bis 3 Punkte

hintere Begrenzung zu spitz auslaufend

Abzug bis 10 Punkte

hintere Begrenzung weist zu stumpfe Winkel auf

Abzug bis 2 Punkte

sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc.

Abzug bis 5 Punkte

liegt die Flossenhöhe deutlich unter der größten Körperhöhe

kein Punkt

    Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten .
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .
 

 

Speerschwanz :


Die ideale Körperlänge beträgt 24 mm . Die Form der Schwanzflosse ähnelt der einer Speerspitze . Ihre Länge beträgt 8/10 der Körperlänge , die Höhe 6/10 der Flossenlänge . Die Rückenflosse steigt steil an und erreicht mit einer nach oben gebogenen Spitze das Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .

Rückenflosse
Bewertung der Länge :

bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse

5 Punkte

bis zum Schwanzflossenansatz

3 Punkte

darunter , je nach Länge

1 bis 2 Punkte

Rückenflosse reicht über das Ende des ersten  Drittels hinaus

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :

nicht steil ansteigender Ansatz

Abzug bis 3 Punkte

starke Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 2 Punkte

Abweichung von der Idealform

Abzug bis 7 Punkte

für nicht nach oben gebogene Spitze der Rückenflosse

Abzug bis 1 Punkt

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .

Schwanzflosse

Bewertung der Länge :

8/10 der Körperlänge

10 Punkte

7/10 der Körperlänge

8 Punkte

6/10 der Körperlänge

5 Punkte

5/10 der Körperlänge

2 Punkte

darunter

kein Punkt

länger als 8/10 der Körperlänge

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :

Höhe der Schwanzflosse unter 6/10 der Flossenlänge

Abzug bis 5 Punkte

ungleiche Konkavwölbung der rückwärtigen Schwanzflossenbegrenzung

Abzug bis 3 Punkte

rückwärtige Schwanzflossenbegrenzung weist zu geringe Konkavwölbung auf

Abzug bis 5 Punkte

Schwanzflossenspitze nicht im Mittel

Abzug bis 3 Punkte

zu wenig ausgewogene Schwanzflossenspitze

Abzug bis 5 Punkte

Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc.

Abzug bis 5 Punkte

mangelnde Wölbung der vorderen Schwanzflossenbegrenzung

Abzug bis 5 Punkte

    Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten .
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .

 

Rundschwanz :

 

Die ideale Körperlänge beträgt 24 mm . Die Schwanzflosse hat Kreisform , ihr Durchmesser beträgt 5/10 der Körperlänge . Die Rückenflosse reicht rund auslaufend bis zum Schwanzflossenansatz .

Rückenflosse
Bewertung der Länge :

Rückenflosse reicht bis zum Schwanzflossenansatz

5 Punkte

darunter je nach Länge

Abzug bis 4 Punkte

Rückenflosse reicht über den Schwanzflossenansatz hinaus

Abzug bis 4 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :

nicht steil ansteigender Ansatz

Abzug bis 3 Punkte

starke Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 2 Punkte

Abweichung von der Idealform

Abzug bis 7 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .

Schwanzflosse

Bewertung der Länge :

5/10 der Körperlänge

10 Punkte

4/10 der Körperlänge

8 Punkte

3/10 der Körperlänge

4 Punkte

darunter

kein Punkt

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :

ovale Flossenform

Abzug bis 5 Punkte

abgeflachte Stellen

Abzug bis 4 Punkte

andere Abweichungen von der Kreisform

Abzug bis 10 Punkte

sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc.

Abzug bis 4 Punkte

    Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten .
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .
 

 

Nadelschwanz :

 

 

Die ideale Körperlänge beträgt 24 mm . Die Schwanzflosse hat Kreisform , deren Länge 4/10 der Körperlänge beträgt , die mittleren Flossenstrahlen sind nadelförmig verlängert ; die Gesamtlänge der Flosse entspricht der Körperlänge .
Die Rückenflosse ist schlank , steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse .

 

Rückenflosse
Bewertung der Länge :

Rückenflosse reicht bis zum Schwanzflossenansatz

5 Punkte

darunter je nach Länge

Abzug bis 4 Punkte

Rückenflosse reicht über den Schwanzflossenansatz hinaus

Abzug bis 4 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :

nicht steil ansteigender Ansatz

Abzug bis 3 Punkte

starke Zähnelung oder Defekte

Abzug bis 2 Punkte

Abweichung von der Idealform

Abzug bis 7 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht überschreiten .

Schwanzflosse

Bewertung der Länge :

10/10 der Körperlänge

10 Punkte

8/10 der Körperlänge

8 Punkte

6/10 der Körperlänge

4 Punkte

darunter

kein Punkt

Länger als 10/10 der Körperlänge

Abzug bis 3 Punkte

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern :

Nadel steht nicht in Verlängerung der Körperachse

Abzug bis 5 Punkte

Verkrümmung der Nadel

Abzug bis 3 Punkte

Nadel zu plump oder zu breit

Abzug bis 5 Punkte

Nadel nicht spitz auslaufend

Abzug bis 3 Punkte

Kreisform Länger als 4/10 der Körperlänge

Abzug bis 4 Punkte

Grundform nicht kreisförmig

Abzug bis 3 Punkte

Übergang von Kreisform zum Nadelansatz nicht exakt

Abzug bis 8 Punkte

Sonstige Form- und Begrenzungsfehler

Abzug bis 4 Punkte

 Die Gesamtsumme der Anzugspunkte darf 20 nicht überschreiten .
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen .